Bezahlt die Krankenkasse meine Behandlung oder Operation?
Ich werde sehr häufig gefragt ob die Krankenkasse die Behandlung übernimmt. Bei einem „Kassenarzt“, also einem Arzt der einen Vertrag mit den öffentlichen Krankenkassen hat, übernimmt die Krankenkasse, sofern die Indikation besteht, die Kosten von Behandlungen und/oder Operationen.
Anders verhält sich dies bei einem Wahlarzt, häufig auch Privatarzt genannt. Wir Wahlärzte haben keinen Vertrag mit den öffentlichen Kassen, jedoch kann, wenn die oben genannten Kriterien erfüllt sind, der Versicherte die Kosten bei der öffentlichen Krankenkasse einreichen und erhält meist einen Teil davon zurückerstattet. Ist man auch Zusatzversichert, so übernimmt diese Zusatzversicherung häufig auch den restlichen, noch offenen Anteil und erstattet die noch offenen Kosten ganz oder zumindest teilweise zurück.
Wie weiss ich nun ob die Krankenkasse bezahlt?
Von der Krankenkasse werden gewisse Operationen unter bestimmten Auflagen bezahlt. Diese kann man selbst bei der Krankenkasse erfragen, gerne bin aber auch ich Ihnen mit Information diesbezüglich behilflich.
Hier einige Bespiele von Operationen die von der Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen übernommen werden:
- Brustverkleinerung
- Brustvergrößerung
- Brustfehlbildungen wie tubuläre Brust
- Brustasymmetrien
- Bauchdeckenstraffung
- Ohranlegeplastik
- Oberlidstraffung
- Schamlippenstraffung
Wie läuft das alles genau ab, können Sie mir helfen?
Wir sind Ihnen gern bei der Abwicklung mit Ihrer Krankenasse behilflich. Wichtig ist es, im Vorfeld alle Unklarheiten zu beseitigen um nachfolgend keine bösen Überraschungen zu erfahren.
1. Erstgespräch:
Ich schaue ob es überhaupt eine Möglichkeit gibt dass die Krankenkasse die Kosten übernimmt. Falls dies so ist, erstelle ich eine Bitte mit Kostenübernahme und sende diese samt Fotos an die Krankenkasse zur Evaluation.
2. Kostenübernahme – Zu- oder Absage:
Die Krankenkasse wird an SIE schreiben ob und wieviel sie von den Kosten übernimmt.
3. Zusatzbefunde:
Häufig fordert die Krankenkasse noch Zusatzbefunde an wie zum Beispiel eine Gesichtsfeldmessung bei einer Oberlidstraffung oder orthopädische Gutachten/Arztbriefe bei Brustverkleinerung. Diese müssen Sie dann der Krankenkasse übermitteln.
4. Durchführung der Operation und Abrechnung:
Der Eingriff wird abgerechnet, beglichen und durchgeführt.
5. Kostenerstattung durch die öffentliche Krankenkasse:
Mit der Rechnung der Operation samt Zahlungsbeleg gehen Sie zu Ihrer öffentlichen Krankenkasse und bitten um Erstattung. Die Krankenkasse wird nach erneuter Prüfung einen vorab definierten Betrag an Sie überweisen.
6. Kostenerstattung durch eine Zusatzversicherung:
Mit der Rechnung der Operation samt Zahlungsbeleg UND der Abrechnungsbestätigung der öffentlichen Krankenkasse gehen Sie zu Ihrer Zusatzversicherung und bitten um Erstattung des Restes (oder eines Teils davon) des Betrages.